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   OLG Koblenz, 23.06.1999 - 1 Ws 209/99   

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OLG Koblenz, 23.06.1999 - 1 Ws 209/99 (https://dejure.org/1999,17749)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.06.1999 - 1 Ws 209/99 (https://dejure.org/1999,17749)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 1 Ws 209/99 (https://dejure.org/1999,17749)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 20.02.2012 - 1 Ws 72/09

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Unter Betonung des Ausnahmecharakters sind Kosten für ein Privatgutachten nur dann erstattet worden, wenn es aus Sicht des Angeklagten bei verständiger Betrachtung der Beweislage (ex ante) als für seine Verteidigung notwendig erschien oder zur Abwehr des Anklagevorwurfs unbedingt notwendig war (vgl. OLG Koblenz Rpfleger 1978, 148), wenn sich die Prozesslage des Angeklagten anderenfalls alsbald verschlechtert hätte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511) oder wenn es sich um komplizierte technische Fragen oder um ein sehr abgelegenes Rechtsgebiet gehandelt hat, so dass die Einholung des Gutachtens angesichts der Erkenntnislage und im Hinblick auf einen etwaigen Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft im Interesse einer effektiven Verteidigung ("fair trial- Grundsatz") geboten erschien (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 64; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353).

    Der Auffassung, erstattungsfähig seien die Aufwendungen grundsätzlich nur nach dessen Sätzen (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 64; LG Cottbus NZV 2005, 435 [jeweils zum ZSEG]; LG Dresden, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 5 Qs 73/09 - bei juris), folgt der Senat nicht.

  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01

    Zum Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch des Pflichtverteidigers

    Gutachtenkosten sollen nur dann ausnahmsweise erstattungsfähig sein, wenn - aus verständiger ex-ante-Sicht des Verfahrensbeteiligten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158; Franke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6; Pfeiffer, Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6) - gegenüber einem Spezialwissen der Ermittlungsbehörden die Waffengleichheit zu wahren ist (vgl. den bereits zitierten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Januar 1990 mit Anmerkung Dahs), komplexe technisch-fachliche Fragen oder solche aus abgelegenen Rechtsgebieten zu beantworten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158 f.) oder nach Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten keine weitere Erfolg versprechende Verteidigungsstrategie mehr offen stand und deshalb mit einer alsbaldigen Verschlechterung der Prozesslage zu rechnen war (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 1999 - 1 Ws 209/99 -, NStZ-RR 2000, S. 64; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. April 1997 - 2 Ws 108/97 -, NStZ 1997, S. 511).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ws 62/05

    Privatgutachten; Kostenerstattung; eigene Ermittlungen

    Die Auslagen eines freigesprochenen Angeklagten für einen Privatgutachter sind nur ausnahmsweise dann erstattungsfähig, wenn dessen Beauftragung trotz der umfassenden Antragsrechte des Angeklagten als unbedingt notwendig anzusehen ist (OLG Koblenz, NStZ-RR 2000, 64).
  • LG Koblenz, 04.11.2010 - 9 Qs 153/10

    Für ein von der angeklagten Person eingeholtes Privatgutachten geltend gemachten

    Kosten für ein Privatgutachten sind danach nur anzusetzen, wenn das Gutachten aus Sicht des Angeklagten aus seiner Sicht (ex ante) bei verständiger Betrachtung der Beweislage als für seine Verteidigung notwendig erscheint oder zur Abwehr des Anklagevorwurfs unbedingt notwendig war (OLG Koblenz Rpfleger 1978, 148), sich die Prozesslage des Angeklagten andernfalls alsbald verschlechtert hätte (OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511 ), der Angeklagte damit rechnen musste, dass ein solches Gutachten keinesfalls erhoben wird (OLG Hamm NStZ 1989, 588 ), wenn es sich um komplizierte technische Fragen oder um ein sehr abgelegenes Rechtsgebiet handelt, so dass die Einholung des Gutachtens angesichts der Erkenntnislage und im Hinblick auf einen etwaigen Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft im Interesse einer effektiven Verteidigung ("fair trial- Grundsatz") geboten erscheint (vgl. zB. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353 ; OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 64).
  • OLG Hamm, 11.07.2000 - 1 Ws (L) 5/00

    Bedingte Entlassung, lebenslange Freiheitsstrafe, Erforderlichkeit der Zuziehung

    Ist demgegenüber davon auszugehen, dass eine Entlassung ohnehin aufgrund bestimmter Umstände nicht in Betracht kommen kann, bedarf es der Heranziehung eines Sachverständigen nicht (BGH NJW 2000, 1663; vgl. auch Senatsbeschluss 1 Ws 209/99 OLG Hamm).
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